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ISPM 15

(internationale Standard für pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen)

Der internationale Standard für pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen Nr. 15 sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz einer Hitzebehandlung unterzogen und gekennzeichnet werden muss.


Die Bestimmungen des Standards ISPM 15 gelten für sämtliche Verpackungsmaterialien aus Hart- und Weichholz (von Nadel- und Laubbäumen), einschließlich Stauhölzern.


Sie dienen dazu, einen Schädlingsbefall bestmöglich zu vermeiden.
Die eingesetzten Kisten und Holzmaterialien müssen mit einer offiziellen Kennzeichnung versehen werden.

 

 

Unten ist ein Beispiel für eine solche Kennzeichnung einer akkreditierten Prüfstelle abgebildet.


Falls das Holz zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus den USA nicht entsprechend und sichtbar gekennzeichnet ist, so wird die Ware in der Regel auf palettierte Ladeeinheiten aus Kunststoff oder ISPM-zertifizierte Holzladeeinheiten, die über die erforderliche Kennzeichnung verfügen, verladen.

 

FCL-Fracht (Fracht in selbstbeladenen Containern) erhält die Zertifizierung durch eine Begasung mit Methylbromid.

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